Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt er über umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Verteidigung der Interessen von Unternehmen und Arbeitnehmern in verschiedenen Arbeitsverfahren. Er berät Unternehmen und Einzelpersonen bei Arbeitsprozessen, bei der Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern, sowohl im gemeinsamen System als auch in leitenden Funktionen, bei Arbeitsregelungsakten, bei der Umstrukturierung von Vorlagen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen.